Allgemeine Geschäftsbedingungen
Weidev GmbH · AGB-Version 2.0 · Stand und Wirksamkeit: 8. September 2026
I. Allgemeine Regelungen
§ 1.1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließen wir nicht. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn wir ihnen in Textform zustimmen. Der Kunde sichert seine Daten und steuerrelevanten Exporte zusätzlich eigenverantwortlich. Eine Vertragsübertragung auf ein verbundenes Unternehmen ist zulässig; eine Übertragung auf sonstige Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden.
§ 1.2 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen ist Gerichtsstand der Geschäftssitz der Weidev GmbH; wir dürfen auch am Sitz des Kunden klagen. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist, soweit nicht anders vereinbart, unser Geschäftssitz.
§ 1.3 Änderung dieser AGB
Wesentliche Preis- oder Leistungsänderungen sowie Änderungen, die das vertragliche Gleichgewicht zum Nachteil des Kunden verschieben, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Für nicht wesentliche, sachlich begründete Anpassungen – insbesondere aufgrund zwingender Rechtsänderungen, Rechtsprechung, Sicherheitsanforderungen oder technischer Weiterentwicklung ohne wesentliche Leistungsminderung – informieren wir mindestens sechs Wochen vorher in Textform. Nur für solche nicht wesentlichen Anpassungen kann die Mitteilung vorsehen, dass die Änderung als angenommen gilt, wenn der Kunde nicht bis zum Wirksamkeitsdatum widerspricht; wir weisen dann besonders auf Bedeutung, Frist und Widerspruchsrecht hin. Bei einer Änderung zu Lasten des Kunden bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung unberührt.
II. Software-Nutzungsüberlassung
§ 2.1 Leistung und Nutzungsrecht
Der Kunde erhält für interne betriebliche Zwecke ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang. Quellcode, Bearbeitung, Dekompilierung, öffentliche Zugänglichmachung und Unterlizenzierung sind – außer soweit zwingendes Recht dies erlaubt – nicht umfasst. Updates und Weiterentwicklungen dürfen bereitgestellt werden, solange der geschuldete Leistungsumfang nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Ein bestimmter Verfügbarkeitsgrad wird ohne gesonderte SLA-Vereinbarung nicht geschuldet. Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, schließen die Parteien vor Nutzungsbeginn eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO.
§ 2.2 Zahlungsverzug
Bei Verzug mit zwei oder mehr Monatszahlungen dürfen wir nach Mahnung die weitere Nutzung sperren. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und die Verzugspauschale. Für Rücklastschriften berechnen wir 12,00 € Bearbeitung zuzüglich 9,00 € Bankspesen; der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt möglich.
§ 2.3 Laufzeit, Kündigung und Preise
Die Software wird auf unbestimmte Zeit ohne Mindestvertragslaufzeit überlassen und ist in Textform zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündbar. Bei jährlicher Vorauszahlung beträgt das Jahresentgelt zehn Monatsbeiträge; die Kündigung wird zum Ende des bezahlten Jahreszeitraums wirksam. Preisänderungen kündigen wir mindestens sechs Wochen vorher an; wesentliche Änderungen bedürfen nach § 1.3 der ausdrücklichen Zustimmung.
§ 2.4 Vertragsende und Datenexport
Der Kunde sichert seinen Datenbestand vor Vertragsende, insbesondere DATEV-, DSFinV-K- und TSE-TAR-Exporte. Die Cloud-Instanz bleibt einen Monat nach Vertragsende erreichbar; anschließend löschen wir Daten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Backups werden im turnusmäßigen Ablauf gelöscht. Eine automatische Löschung steuerrelevanter Unterlagen allein wegen eines Speicherlimits findet nicht statt.
§ 2.5 Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und nach Art. 82 DSGVO. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden und höchstens zwölf Monatsbeiträge begrenzt; im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 2.6 Testphase und kostenloser Tarif
Die derzeit 60-tägige Testphase ist unentgeltlich, benötigt kein Zahlungsmittel und geht nicht automatisch in einen entgeltlichen Vertrag über. Danach wechselt der Zugang in „dikas Faktura Gratis“, falls der Kunde nicht aktiv einen bezahlten Tarif wählt. Der Gratis-Tarif enthält keinen Beleg-Upload. Ein zwölf Monate ungenutzter Gratis-Zugang darf nach Ankündigung mit 30 Tagen Frist stillgelegt und anschließend nach Maßgabe von § 2.4 gelöscht werden.
§ 2.7 Fiskalrechtliche Anpassungen
Wir passen die Software innerhalb angemessener Frist an geänderte fiskalrechtliche Vorgaben des vereinbarten Leistungsumfangs an. Der Kunde spielt bereitgestellte Updates ein und bleibt für die steuerlich richtige Nutzung, Meldungen und Aufbewahrung verantwortlich. Eine Steuerberatung ist nicht Vertragsgegenstand.
§ 2.8 Belegspeicher und Zusatzspeicher
Das Kontingent gilt je gebuchter Lizenz beziehungsweise je Mandant. Ein als „1 GB“ bezeichnetes Kontingent entspricht technisch 1 GiB beziehungsweise 1.073.741.824 Byte. Gezählt wird die gespeicherte Größe der vom Kunden hochgeladenen Originaldateien an Belegen, Ausgaben, Bankumsätzen und am automatischen E-Mail-Belegeingang. Ein in eine Ausgabe übernommener E-Mail-Beleg wird nicht doppelt gezählt. Von DiKAS erzeugte Rechnungen und Exporte, TSE-Daten, Logos und sonstige Systemdateien zählen nicht.
Der Speicher darf nur für betriebsbezogene Dokumente innerhalb der vorgesehenen Belegfunktionen genutzt werden. Eine allgemeine Dateiablage, Backups fremder Daten und die Umgehung technischer Grenzen sind unzulässig.
„dikas Faktura Gratis“ enthält keinen Upload; der 60-Tage-Test enthält 1 GB. Bezahlte Tarife enthalten 1 GB je Lizenz beziehungsweise Mandant, „dikas Faktura Pro“ enthält 5 GB. Zusatzspeicher wird in Paketen zu je 1 GB für 5,00 € netto pro Monat angeboten. Bei jährlicher Vorauszahlung kostet jedes Paket 50,00 € netto pro Jahr. Die Buchung muss aktiv bestätigt werden; die laufende Periode wird ab dem Buchungstag anteilig berechnet. Zusatzspeicher ist monatlich kündbar.
Am Kontingent bleiben vorhandene Dateien lesbar und exportierbar; ausschließlich neue Uploads oder Vergrößerungen werden abgelehnt. Es erfolgt weder eine automatische Berechnung noch eine automatische Kapazitätserhöhung oder Löschung. Der Kunde kann Speicher freigeben oder Zusatzspeicher aktiv buchen. Eine Reduzierung wird erst zum nächsten Abrechnungszeitpunkt wirksam und ist nur möglich, wenn der belegte Speicher in das verbleibende Kontingent passt.
Bei zweckwidriger Nutzung fordern wir grundsätzlich zunächst mit angemessener Frist zur Abhilfe auf und können bis dahin neue Uploads sperren. Eine sofortige Upload-Sperre bleibt auf Fälle beschränkt, in denen Sicherheits- oder Rechtsrisiken dies erfordern. Steuerrelevante Unterlagen werden wegen zweckwidriger Nutzung nicht automatisch gelöscht.
III. Verkauf von Gegenständen
§ 3.1 Preise, Lieferung und Eigentum
Hardwarepreise verstehen sich netto ab Werk zuzüglich Verpackung und Umsatzsteuer. Lieferfristen setzen rechtzeitige Mitwirkung voraus; die Gefahr geht grundsätzlich ab Werk über. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
§ 3.2 Mängel und Haftung
Für Kaufleute gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB. Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung; nach Fehlschlagen gelten die gesetzlichen Rechte. Die Verjährungsfrist beträgt zwölf Monate ab Gefahrübergang, ausgenommen zwingende Haftungsfälle nach § 2.5.
Anbieter
Weidev GmbH · Dorf Zellhub 1 1/2 · 84307 Eggenfelden
Vertreten durch Geschäftsführer Jürgen Weisental · Amtsgericht Landshut, HRB 9975 · USt-IdNr. DE300334830
Telefon +49 8721 127 3264 · E-Mail info@dikas.de