Zum Inhalt springen
← Zurück zum Blog Unternehmen & Förderung

Digitalbonus Bayern: So klappt der Antrag im Monatskontingent

17. August 2026 · DiKAS Team · 5 Min. Lesezeit

Der Digitalbonus Bayern legt für jeden Monat ein festes Kontingent an Anträgen fest. Ist es ausgeschöpft, können Anträge erst im Folgemonat wieder gestellt werden. Die Kontingente werden monatlich vergeben, das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2027; den jeweils aktuellen Fenstertermin nennt die Programmseite. Wer ein tatsächlich förderfähiges Digitalisierungsprojekt plant, sollte die Unterlagen vorher vorbereiten: Das Kontingent ist begrenzt.

Die wichtigste Klarstellung vorweg: Eine digitale Kasse oder TSE, die wegen einer gesetzlichen Pflicht angeschafft wird, ist über den Digitalbonus nicht förderfähig. Begründen Sie einen Förderantrag daher nicht mit einer Kassen- oder TSE-Pflicht. Das kann zur Ablehnung führen.

Für wen ist der Digitalbonus gedacht?

Antragsberechtigt sind kleine gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte in Bayern. Maßgeblich sind insbesondere:

  • weniger als 50 Beschäftigte und
  • höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.

Freie Berufe sowie einige weitere Unternehmensarten sind ausgeschlossen. Gefördert werden können Digitalisierungs- und IT-Sicherheitsprojekte, etwa die Einführung oder Verbesserung betrieblicher Prozesse. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, im Digitalbonus Standard höchstens 7.500 Euro, im Digitalbonus Plus für besonders innovative Vorhaben höchstens 30.000 Euro. Die Mindestausgaben für ein förderfähiges Projekt liegen bei 4.000 Euro.

Kasse und Förderung: die klare Grenze

Der Digitalbonus fördert keine Maßnahmen, denen eine gesetzliche Verpflichtung zugrunde liegt. Die offizielle FAQ nennt dabei ausdrücklich digitale Kassen als Beispiel. Auch Standard-Hardware und Standard-Software sind grundsätzlich nicht förderfähig.

Das bedeutet für Ihr Kassenvorhaben:

  • Eine neue Kasse, TSE oder gesetzlich erforderliche Umstellung darf nicht als Fördergrund angegeben werden.
  • Ein Förderantrag ist kein Rabatt auf eine ohnehin vorgeschriebene Kassenanschaffung.
  • Planen Sie daneben ein eigenständiges Digitalisierungs- oder IT-Sicherheitsprojekt, lassen Sie dessen Förderfähigkeit vor der Antragstellung durch die zuständige Bezirksregierung prüfen.

Ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, entscheidet im Einzelfall die Bewilligungsstelle; lassen Sie sich die Förderfähigkeit vor jeder Anschaffung schriftlich bestätigen. Wir geben keine Förderzusage und ersetzen keine Beratung durch die Bewilligungsstelle. Entscheidend sind immer die Förderrichtlinie und die Einzelfallentscheidung der zuständigen Regierung.

Ihre Checkliste vor dem nächsten Antragsfenster

  1. ELSTER-Unternehmenskonto einrichten oder Zugang prüfen. Für den Antrag ist ein gültiges ELSTER-Zertifikat des antragstellenden Unternehmens erforderlich — auch bei Einzelunternehmen das Konto „für eine Organisation“. Der Antrag muss vom Unternehmen selbst gestellt werden; Dienstleister dürfen nicht ihr eigenes Zertifikat verwenden.

  2. Projekt sauber abgrenzen. Beschreiben Sie nur die Digitalisierungs- oder IT-Sicherheitsmaßnahme, die Sie tatsächlich beantragen möchten. Begründen Sie sie nicht mit einer Kassen- oder TSE-Pflicht.

  3. Unverbindliche Angebote bereithalten. Für den Antrag werden Angebote externer Dienstleister sowie ein Finanzierungsplan benötigt. Ein Angebot ist noch kein Auftrag.

  4. Noch nichts beauftragen. Vor dem elektronischen Antrag darf keine rechtsverbindliche Bestellung und kein Dienstleistungsauftrag erteilt sein — auch nicht mündlich.

  5. Antrag zum Fensterstart einreichen. Das monatliche Kontingent ist begrenzt; ist es ausgeschöpft, geht es erst im Folgemonat weiter. Den jeweils aktuellen Termin nennt die Seite Antragstellung. Nach der elektronischen Antragstellung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

  6. Erst danach beginnen. Erst mit der Eingangsbestätigung dürfen Sie das Vorhaben auf eigenes Risiko beginnen und Verträge abschließen. Ein Förderbescheid ist damit noch nicht garantiert.

Wir beraten transparent zu DiKAS

Wir erläutern Ihnen gern, welche Leistungen DiKAS abdeckt, und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot. Ob ein davon unabhängiges Digitalisierungsprojekt die Voraussetzungen des Digitalbonus erfüllt, klären Sie bitte vorab mit der zuständigen Bezirksregierung.

Wenn Sie eine Kasse suchen, lesen Sie auch unsere Checkliste für den Kassenwechsel oder testen Sie DiKAS kostenlos.

Quellen


Erstveröffentlichung 17. August 2026, aktualisiert am 16. Oktober 2026. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Förder-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Förderbedingungen und Kontingente können sich ändern.

Überzeugen Sie sich selbst

Bestellen Sie DiKAS – freie Zahlungswahl, monatlich kündbar.